Urnenwahlgrabstätten in besonderer Lage

Grabzeichen:
Als Grabzeichen sind Stelen, Liegeplatten, Kuben und Liegekuben entsprechend der Numerierung zulässig.
Ein Sarg und zwei Urnen können auf dieser Grabstätte beigesetzt werden.

Bearbeitung:
Allseitig steinmetzmäßig, handwerklich bearbeitete Flächen. Gestrahlte und geflammte Flächenbearbeitung ist nicht zulässig.

Inschriften:
Frei erhaben auf der Fläche oder vertieft. Eine farbliche, transparente und sonstige Nachbehandlung der Inschrift ist nicht zulässig.

Größen
Stelen:
max. 0,60 qm Ansichtsfläche.
Mindeststärke 0,15 m über 1 m Höhe 0,16 cm
Höchtbreite 0,55 m

Liegeplatten:
max. 0,30 qm Ansichtsfläche.
Mindeststärke 0,12 m über 1 m Höhe 0,16 cm

Kuben:
max. 0,35 qm Ansichtsfläche.
max. 0,35 m x 0,35 m Grundfläche
mind. 0,90 m Höhe

Liegekuben:
max. 0,40 qm x 0,40 m x 0,40 m Ansichtsfläche.
andere Maße minimiert z. B. 0,38 m x 0,38 m x 0,38 m usw.

Fundamente
Tiefen:
0,80 m (frostsicher)

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