Als Grabzeichen sind Stelen, Liegeplatten, Kuben und Liegekuben entsprechend der Numerierung zulässig.
Ein Sarg und zwei Urnen können auf dieser Grabstätte
beigesetzt werden.
Bearbeitung:
Allseitig steinmetzmäßig, handwerklich bearbeitete
Flächen. Gestrahlte und geflammte Flächenbearbeitung ist nicht
zulässig.
Inschriften:
Frei erhaben auf der Fläche oder vertieft. Eine farbliche,
transparente und sonstige Nachbehandlung der Inschrift ist nicht zulässig.
Größen
Stelen:
max. 0,60 qm Ansichtsfläche.
Mindeststärke 0,15 m über 1 m Höhe 0,16 cm
Höchtbreite 0,55 m
Liegeplatten:
max. 0,30 qm Ansichtsfläche.
Mindeststärke 0,12 m über 1 m Höhe 0,16 cm
Kuben:
max. 0,35 qm Ansichtsfläche.
max. 0,35 m x 0,35 m Grundfläche
mind. 0,90 m Höhe
Liegekuben:
max. 0,40 qm x 0,40 m x 0,40 m Ansichtsfläche.
andere Maße minimiert z. B. 0,38 m x 0,38 m x 0,38 m usw.
Fundamente
Tiefen:
0,80 m (frostsicher)