U r k u n d e
Über die Vergabe einer
Patenschaft für das
erhaltenswerte Grabmal
Die Kirchengemeinde Oldesloe vergibt
Die Patenschaft
für das Grabmal auf der Grabstätte
F 21 a, b und c
ehemals Familie
Muster
Grablage:
Alter Teil
an
Herrn
Peter Mustermann
Peterstraße 16
23843 Bad Oldesloe
im folgenden Pate genannt,
zu den nachstehenden Vereinbarungen.
Vereinbarungen
zur übernahme eines erhaltenswerten Grabmales auf dem
Friedhof Bad Oldesloe
§ 1
überlassung des Grabmals
1. Das Grabmal auf der o. a. Grabstätte wird dem Paten für
die Dauer des Nutzungsrechts
kostenlos überlassen.
2. Das Grabmal bleibt Eigentum der Kirchengemeinde Oldesloe und
darf nicht anderweitig
verwendet werden.
§ 2
Nutzungsrecht an der Grabstätte
1. Die Kirchengemeinde Oldesloe überträgt dem Paten
ein Nutzungsrecht an der Grabstätte
unter den Voraussetzungen
- der geltenden Bestattungsverordnung
des Landes Schleswig-Holstein,
- der geltenden Friedhofsgebührenordnung
sowie
- dieses Vertrages.
2. Die Überlassung des Grabmals endet spätestens mit
Ablauf der Nutzungszeit der Grabstätte.
3. Vor Ablauf des Nutzungsrechtes kann der Pate die Vereinbarung
nur kündigen, wenn er
gleichzeitig auf das Nutzungsrecht an
der Grabstätte verzichtet.
4. Mit dem Tode des Paten tritt der Nachfolger im Nutzungsrecht
in die Rechte und Pflichten
dieser Vereinbarung ein.
1. Der Pate übernimmt die Verpflichtung, das Grabmal auf
seine Kosten zu restaurieren.
Die Wahl des zugelassenen Steinmetzbetriebes
für die Wiederherstellung der Stand
sicherheit und Restaurierung des Grabmales
ist dem Paten überlassen.
Spätestens 6 Monate nach der Unterzeichnung
des Vertrages sind die Restaurations-
maßnahmen an dem Grabmal abzuschließen.
2. Der Pate verpflichtet sich, für die laufende Unterhaltung
des Grabmales zu sorgen, die
Standsicherheit zu gewährleisten sowie
Schäden und Mängel, die an dem Grabmal nach
der Instandsetzung im Laufe der Nutzungsdauer
auftreten, unverzüglich auf eigene Kosten
zu beseitigen.
Die Instandsetzung und/oder eine etwaige
Umgestaltung des Grabmales dürfen nur in Ab-
stimmung mit der Kirchengemeinde Oldesloe
durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb
ausgeführt werden.
3. Die Beschriftung mit Namen und Daten des Grabmalpaten muß
in Form und Art dem
geschützten Grabmal entsprechen.
Das ursprüngliche künstlerische Gesamtbild darf
hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
1. Die Kirchengemeinde Oldesloe ist berechtigt, die Vereinbarung
aus wichtigem Grund zu
kündigen.
2. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn
- der Friedhof oder Friedhofsteil, auf
dem sich die Grabstätte befindet, außer Dienst ge-
stellt oder entwidmet wird,
- der Pate nach zweimaliger schriftlicher
Aufforderung die Verpflichtungen gemäß der
§§ 3 und 5 dieser Vereinbarungen nicht
erfüllt.
Keine
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