Zwischen
dem Ev.-Luth. Kirchenkreis Segeberg
als Stiftungsträger der nichtrechtsfähigen Stiftung
(Stiftungskonto .......)
- nachstehend "Kirchenkreis"genannt -
und
der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Oldesloe
– nachstehend „Auftragnehmer“ genannt -
wird folgender
Grabpflegevertrag
geschlossen:
§ 1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu den in der Anlage zu diesem Vertrag
aufgeführten jährlichen Leistungen und Sonderleistungen
auf der Grabstätte ..... des Friedhofs der Kirchengemeinde Oldesloe.
§ 2
Dieser Grabpflegevertrag wird für die Dauer von ..... Jahren
geschlossen. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt
ϑ sofort
ϑ am
ϑ mit dem Ableben des Stifters
/ der Stifterin.
§ 3
über die Leistungen erteilt der Auftragnehmer jährlich mindestens
eine spezifizierte Rechnung an den Kirchenkreis. „Stiftungskonto ......“
Der Kirchenkreis wird die Rechnung nach überprüfung sofort
begleichen.
§ 4
Der Auftragnehmer kann die Leistungen einschränken oder einstellen,
wenn die finanziellen Mittel der errichteten Stiftung nicht mehr ausreichen.
Der Kirchenkreis darf über den Stand des Stiftungskontos Auskunft
an den Auftragnehmer erteilen.
§ 5
Der Grabpflegevertrag kann von beiden Parteien nur bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen
trotz Mahnung und Fristsetzung nicht erfüllt. Ein wichtiger Grund
liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer zukünftig Grabpflegeleistungen
nicht erbringen kann. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate
zum nächsten Quartalsschluß. Für die Einhaltung der
Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Endet der Grabpflegevertrag
durch Kündigung, so kann der Auftragnehmer die bis zum Ende des
Grabpflegevertrages ordnungsgemäß erbrachten Grabpflegeleistungen
dem Kirchenkreis als Stiftungsträger in Rechnung stellen. Der
Kirchenkreis ist nach dem Ende des Grabpflegevertrages berechtigt,
einen Grabpflegevertrag mit einer anderen Friedhofsgärtnerei
abzuschließen.
§ 6
Der Auftragnehmer hat Kenntnis von der errichteten nichtrechtsfähigen
Stiftung für die Grabpflege.
Ev.-Luth. Kirchenkreis Segeberg als Stiftungsträger
Bad Segeberg, den .................................................
........................................................................................
..................................................L.S.
Unterschrift(en)
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Oldesloe
als Auftragnehmer
........................................................................................
..................................................L.S.
Unterschrift(en)
Anlage: Kostenaufstellung
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