Der Unterzeichner / Die Unterzeichnerin
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will sicherstellen, dass die in Ziffer 1 genannte
Grabstätte gepflegt wird. Um dieses Ziel zu erreichen,
wird eine Stiftung eingerichtet.
Im einzelnen bestimme ich:
1. Ich werde das Kapital, das zur
Pflege der Grabstätte .....
auf dem Friedhof der Kirchengemeinde Oldesloe in Bad Oldesloe voraussichtlich erforderlich ist, in Höhe von € (Euro)
..... (in Worten: ..... Euro) innerhalb einer Woche nach Unterzeichnung
dieser Urkunde auf das Konto des Kirchenkreises Segeberg – Konto-Nr. 397 350 bei der evangelischen Darlehnsgenossenschaft eG,
Kiel ( BLZ 210 602 37) unter Angabe des Stiftungskonto einzahlen.
Der Stiftungsverwalter führt das
Stiftungskapital unter der Bezeichnung
„Stiftungskonto .....“.
Eigentümer des Vermögens wird der
Ev.-Luth. Kirchenkreis Segeberg ( im folgenden „Kirchenkreis“ genannt).
2. Vollmacht und Verwaltungsrecht über das Stiftungskonto
gemäß Ziffer 1 hat allein der Kirchenkreis, dem Rechte und
Pflichten des Stiftungsträgers obliegen. Er hat auch die steuerlichen
Pflichten dieser nichtrechtsfähigen
Stiftung zu erfüllen.
3. Der Kirchenkreis schließt kraft seiner Vollmacht
ϑ
nach Errichtung der Stiftung
ϑ am
ϑ
zum Zeitpunkt des Ableben des Stifters / der Stifterin
mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Oldesloe
einen Dauergrabpflegevertrag mit einer Laufzeit
von ..... Jahren. Die jährlichen Leistungen des Friedhofs sind in der beigefügten Kostenaufstellung zu dieser Urkunde aufgeführt.
4. Nach meinem Tod fällt das Guthaben
weder in meinen Nachlaß noch in das Vermögen des Auf-
tragnehmers aus dem Grabpflegevertrag.
Die Erträge des Guthabens werden ausschließlich dem
Stiftungskonto gutgeschrieben und wie auch
das Kapital nur zur Zahlung der Grabpflegeleistungen, angemessener
Verwaltungs- und überwachungsgebühren und möglicherweise anfallender
Steuern verwendet. Alle Zinsen, die dem Stiftungskonto gutgeschrieben werden, dienen auch dem Auffangen von Kostensteigerungen und für die Begleichung unvorhersehbarer Leistungen an der Grabstätte.
5. Der Kirchenkreis soll im Rahmen der verfügbaren Mittel der
Stiftung sicherstellen, dass Kapital undErträge des Stiftungskontos ausreichen, um die Grabpflege in der vereinbarten Vertragslaufzeit
ordnungsgemäß durchzuführen. Der Kirchenkreis ist berechtigt, für den Fall, dass der Grabpfleger nicht mehr willens oder in der Lage ist, die Grabpflege auszuführen oder dass die Leistungen
durch ihn nicht ordnungsgemäß erbracht werden, den
Grabpflegevertrag zu kündigen und einen Grabpflegevertrag mit einer anderen Friedhofsgärtnerei abzuschließen. Dem Kirchenkreis
obliegt die Überberwachung der gärtnerischen
Pflegearbeiten.
6. Der Kirchenkreis sorgt für eine gesonderte Kontenführung
und trennt das von mir errichtete Stiftungskonto von seinem übrigen
Vermögen. Er sorgt dafür, dass die Zinsen dem Konto
gutgeschrieben werden und nur die vereinbarungsgemäß in Rechnung gestellten Beträge
für die ordnungsgemäße Grabpflege und Kosten der Verwaltung und überwachung aus dem Konto ent
nommen werden.
7. Ist nach Ablauf des Dauergrabpflegevertrages auf dem Stiftungskonto
ein Guthaben vorhanden,
so ist es
dem Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Oldesloe
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Nach Erfüllung aller Aufgaben
ist das Stiftungskonto zu löschen. Damit ist die Stiftung beendet.
8. Die Rechte und Pflichten aus dieser Urkunde sind auf den
Rechtsnachfolger des Kirchenkreises
zu übertragen.
..... den .....
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